Neue Realschule

Mit dem neuen Bildungsplan 2016 trat auch die „neue Realschule“ in Kraft. Was genau damit gemeint ist, erfahren Sie hier.


Mit der Bildungsplanreform 2016 hat für die Realschulen in Baden-Württemberg mit dem Beginn des Schuljahres 2016/2017 eine Neuausrichtung stattgefunden.

 

Doch was genau ist damit gemeint und in welchen Bereichen findet diese statt?

Das erklärte Ziel der Reform ist die Stärkung der Bildungsgerechtigkeit in Baden-Württemberg. Der Abbau von Bildungshürden, die Verbesserung der Durchlässigkeit im Bildungssystem und eine systematische individuelle Förderung bilden die Grundlage für einen angemessenen Umgang mit der Heterogenität der Schülerschaft.

Folgende Eckpunkte sind bei der Umsetzung bemerkenswert:

  • Erstmalig gibt es einen gemeinsamen, abschlussbezogenen Bildungsplan für die Sekundarstufe I (Kl. 5- 10). Die Einzelpläne der Werkrealschule, Hauptschule und Realschule werden durch ihn abgelöst. Dieser neue Bildungsplan gilt für die genannten Schularten und die Gemeinschaftsschule.

           Durchgängig weist er drei Niveaustufen aus:

- Das erweiterte Niveau, dies wird durchgängig jedoch nur in Gemeinschaftsschulen angeboten (Niveau E).
- Die Realschule vermittelt vorrangig das mittlere Bildungsniveau.  (Niveau M)
- Das grundlegende Bildungsniveau (Niveau G) wird ebenso vermittelt.
- Daraus folgt, dass Schüler, die im M-Niveau unterrichtet werden, zum Ende der 10ten Klasse den Realschulabschluss und Schüler, die im G- Niveau unterrichtet werden, zum Ende der 9ten Klasse den  Hauptschulabschluss machen können.

  • Der Unterricht ist aufgrund der gestiegenen Heterogenität darauf ausgelegt, die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrem Niveau zu fördern und fordern. Hierbei wird verstärkt auf individualisierte Lernformen Wert gelegt.

  • In den Klassenstufen 5 und 6 (Orientierungsstufe) lernen die Schülerinnen und Schüler gemeinsam auf dem mittleren Niveau (Realschulniveau).

  • Am Ende von Klasse 5 gibt es keine Versetzungsentscheidung; es werden alle Schülerinnen und Schüler versetzt.

  • Ende Klasse 5 wählen die Schülerinnen und Schüler, ob sie das Wahlfach Französisch wählen möchten. Dies ist dann ein reguläres Fach, welches das ganze Jahr belegt wird. Es zählt wie ein Nebenfach für die Versetzung. (Ein dazugehöriges Info- und Anmeldungsformular finden Sie im Downloadbereich.)

  • Nach Klasse 6 wählen die Schülerinnen und Schüler ein Profilfach. Sie haben die Wahl zwischen AES, Technik und Französisch (wenn in Klasse 6 Französisch bereits belegt wurde).  Eine kurze Information zu den einzelnen Fächer finden Sie ebenfals im Downloadbereich.

  • Am Ende der 6. Klasse entscheidet die Klassenkonferenz auf Grundlage der Versetzungsordnung für Realschulen, ob ein Schüler entsprechend seinem Leistungsstand auf „grundlegendem – “ oder „mittleren Niveau“ ab Klassenstufe 7 versetzt wird.

  • Ein Aufstieg von „grundlegendem“ auf „mittlerem Niveau“ ist bei entsprechenden Noten (ein „gut“ in Deutsch, Mathematik und Englisch) jeweils zum Schuljahresende in den Klassenstufen 7 und 8 möglich.

  

Bei den Fächern ergeben sich folgende Änderungen:

  • Klasse 5 und 6:   BNT (Biologie, Naturphänomene, Technik)
  • in Klasse 6:   Französisch als Wahlfach (jedoch Voraussetzung für Französisch ab Klasse 7)
  • ab Klasse 7:   Technik, AES (Alltagskultur, Ernährung, Soziales) oder Französisch als Wahlpflichtfächer
  • ab Klasse 7:   WBS (Wirtschaft / Berufs- u- Studienorientierung)
  • ab Klasse 7:   Geographie und Gemeinschaftskunde als Einzelfächer
  • ab Klasse 7:   Biologie, Chemie u. Physik als Einzelfächer

Weitere Informationen zu den neuen Bildungsplänen und zur „neuen Realschule“ finden Sie unter: